Die Livario GmbH informiert darüber, dass man auch als sogenannter Minijobber auf 400,00 EUR Basis alle Rechte eines Arbeitnehmers hat.
So sind mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr angemessen, bekommen die anderen, regulären Arbeiter jedoch mehr, so ist es beim Minijob ebenso. Dieser wird in Tagen anteilig berechnet. Arbeitet man an fünf Tagen in der Woche, so erhält man 20 Tage Jahresurlaub. Arbeitet man allerdings nur zwei Tage die Woche, erhält man sodann acht Tage Urlaub. Fällt der Arbeitstag auf einen Feiertag und arbeitet man dafür an einem anderen Tag in der Woche, erhält man auch für den Feiertag den vollen Lohn.
Alle Sozialleistungen, die der Arbeitgeber auch den Vollzeitbeschäftigten gibt, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder auch Geldzuschuss für Essen, erhält man in einem Minijob ebenfalls. Diese Leistungen, und hierauf verweist auch die Livario GmbH, werden sodann anteilig vom Arbeitseinkommen berechnet. Bei Mutterschutz und Elternzeit ist es geregelt, wie bei den Vollzeitbeschäftigten auch. Man hat Anspruch auf die Mutterschutz-Zeiten von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit läuft über zwei Jahre und der Anspruch auf Elterngeld besteht hier ein Jahr. Ist man bei einer sogenannten Minijobzentrale angemeldet, bekommt man bei einer längeren Krankheit das Gehalt sechs Wochen lang weiter bezahlt. Ebenfalls ist man durch den Arbeitgeber versichert gegen Unfälle auf dem Weg zur oder auch während der Arbeit.
So sind mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr angemessen, bekommen die anderen, regulären Arbeiter jedoch mehr, so ist es beim Minijob ebenso. Dieser wird in Tagen anteilig berechnet. Arbeitet man an fünf Tagen in der Woche, so erhält man 20 Tage Jahresurlaub. Arbeitet man allerdings nur zwei Tage die Woche, erhält man sodann acht Tage Urlaub. Fällt der Arbeitstag auf einen Feiertag und arbeitet man dafür an einem anderen Tag in der Woche, erhält man auch für den Feiertag den vollen Lohn.
Alle Sozialleistungen, die der Arbeitgeber auch den Vollzeitbeschäftigten gibt, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder auch Geldzuschuss für Essen, erhält man in einem Minijob ebenfalls. Diese Leistungen, und hierauf verweist auch die Livario GmbH, werden sodann anteilig vom Arbeitseinkommen berechnet. Bei Mutterschutz und Elternzeit ist es geregelt, wie bei den Vollzeitbeschäftigten auch. Man hat Anspruch auf die Mutterschutz-Zeiten von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit läuft über zwei Jahre und der Anspruch auf Elterngeld besteht hier ein Jahr. Ist man bei einer sogenannten Minijobzentrale angemeldet, bekommt man bei einer längeren Krankheit das Gehalt sechs Wochen lang weiter bezahlt. Ebenfalls ist man durch den Arbeitgeber versichert gegen Unfälle auf dem Weg zur oder auch während der Arbeit.
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