Donnerstag, 22. März 2012

Die Rechte und Pflichten der Mieter

Nicht jeder Streit zwischen Vermieter und Mieter müsste sein, wenn man sich vorab über die Pflichten und Rechte im Klaren ist, das weiss auch die Livario GmbH.
Die Mietwohnung beinhaltet nicht unbedingt eine Küche. Ist keine vorhanden, muss man sich selbst eine beschaffen. Diese Küche bleibt sodann allerdings Eigentum des Mieters und wird bei Auszug mitgenommen. Der Vermieter kann auch nicht vorschreiben, in welcher Farbe die Wände vom Mieter gestrichen werden. Er kann allerdings bei Auszug verlangen, dass die Wohnung wieder in einer neutralen Farbe übergeben wird. Lässt man bei einem Umzug Möbel in der Wohnung zurück, ist der Nachmieter nicht verpflichtet, hierfür eine Abstandszahlung zu leisten, denn die Forderung hierfür ist verboten. Man kann sich höchstens mit dem Nachmieter auf einen Kaufpreis einigen. Will der Nachmieter die Möbel auf keinen Fall haben, muss man sie bei Auszug entfernen.
Die Livario GmbH weist darauf hin, dass man Rechte als Mieter hat, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen will. Hier müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Der Eigenbedarf darf nur für einen nahen Familienangehörigen des Vermieters geltend gemacht werden, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Geschwister oder Neffen und Nichten. Die gezahlte Kaution für die Wohnung muss der Vermieter so anlegen, dass sie von einer eventuellen Insolvenz des Vermieters nicht berührt wird. Die Betriebskostenabrechnung muss jährlich erfolgen. Der Vermieter kann hier keine Nachforderungen mehr stellen, wenn die Abrechnung nicht zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode vorliegt. Die Miete muss vom Mieter bis zum 3. Werktag eines jeden Monats gezahlt werden. Der Samstag zählt hier nicht als Werktag. Und immer, wenn ein Mieter die Wohnung nicht voll nutzen kann, aus welchen Gründen auch immer, kann er die Miete kürzen. Hier sollte man sich jedoch vorher beim Mieterverein erkundigen.

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